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VGH Bayern, 27.05.1993 - 7 CE 93.1650, 7 CE 93.1697 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 7 CE 93.1650, 7 CE 93.1697 (https://dejure.org/1993,9542)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 598
- BayVBl 1993, 692
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179
Allgemeiner Unterlassungsanspruch
In diesem Beschluss wird sowohl auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. März 1994 (NVwZ 1994, 787) wie auf denjenigen vom 27. Mai 1993 (BayVBl 1993, 692) Bezug genommen und festgestellt, dass folgende Äußerungen des Sektenbeauftragten nicht zu beanstanden waren:.- die Glaubensgemeinschaft sei eine totalitäre Organisation, die von einer Frau mit eiskalter Brutalität geführt werde, die mit ihren Offenbarungen ein gnadenloses System der Selbsterlösung aufgebaut habe, das Hilfesuchende in die Abhängigkeit treibe (vgl. jeweils BayVBl 1993, 692);.
- VGH Bayern, 02.03.1994 - 25 C 93.2517 Auch Universitäten und Religionsgesellschaften mit der Rechtsstellung von öffentlichrechtlichen Körperschaften handeln öffentlichrechtlich (vgl. BVerwGE 68, 62 ; BayVGH Beschluß vom 27.5.1993, BayVBl 1993, 692).
- BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
Er hat hierfür keine Begründung angegeben, sondern wiederum nur auf eine frühere Entscheidung verwiesen, nämlich auf den Beschluss vom 27. Mai 1993 7 CE 93.1650/1697 (BayVBl 1993, 692). - VGH Bayern, 13.10.1994 - 4 CE 93.2586 Den Vertretern der Kirche mag die Verwendung des Sektenbegriffs von staatlicher Seite nicht verwehrt werden können (vgl. BVerfG, NVwZ 1994, 159 und VGH München, NVwZ 1994, 598).