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   VGH Bayern, 27.05.1993 - 7 CE 93.1650, 7 CE 93.1697   

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https://dejure.org/1993,9542
VGH Bayern, 27.05.1993 - 7 CE 93.1650, 7 CE 93.1697 (https://dejure.org/1993,9542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.1993 - 7 CE 93.1650, 7 CE 93.1697 (https://dejure.org/1993,9542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 7 CE 93.1650, 7 CE 93.1697 (https://dejure.org/1993,9542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 598
  • BayVBl 1993, 692
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    In diesem Beschluss wird sowohl auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. März 1994 (NVwZ 1994, 787) wie auf denjenigen vom 27. Mai 1993 (BayVBl 1993, 692) Bezug genommen und festgestellt, dass folgende Äußerungen des Sektenbeauftragten nicht zu beanstanden waren:.

    - die Glaubensgemeinschaft sei eine totalitäre Organisation, die von einer Frau mit eiskalter Brutalität geführt werde, die mit ihren Offenbarungen ein gnadenloses System der Selbsterlösung aufgebaut habe, das Hilfesuchende in die Abhängigkeit treibe (vgl. jeweils BayVBl 1993, 692);.

  • VGH Bayern, 02.03.1994 - 25 C 93.2517
    Auch Universitäten und Religionsgesellschaften mit der Rechtsstellung von öffentlichrechtlichen Körperschaften handeln öffentlichrechtlich (vgl. BVerwGE 68, 62 ; BayVGH Beschluß vom 27.5.1993, BayVBl 1993, 692).
  • BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05

    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

    Er hat hierfür keine Begründung angegeben, sondern wiederum nur auf eine frühere Entscheidung verwiesen, nämlich auf den Beschluss vom 27. Mai 1993 7 CE 93.1650/1697 (BayVBl 1993, 692).
  • VGH Bayern, 13.10.1994 - 4 CE 93.2586
    Den Vertretern der Kirche mag die Verwendung des Sektenbegriffs von staatlicher Seite nicht verwehrt werden können (vgl. BVerfG, NVwZ 1994, 159 und VGH München, NVwZ 1994, 598).
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